Gutachter sollten keine Informationen aus einem zugewiesenen Manuskript ohne vorherige Genehmigung des Herausgebers an Außenstehende weitergeben oder die Daten aus einem zugewiesenen Manuskript aufbewahren. Sie sollten sich an die IOMC-Richtlinie zur vertraulichen Begutachtung ihrer Zeitschriften durch Fachkollegen halten. Dazu gehört unter anderem, dass ihre Identität vor den Autoren geheim gehalten wird und dass sie keine Werke extern verbreiten, die ihnen nur zur Einsichtnahme überlassen werden.
Von Gutachtern wird erwartet, dass sie nur Einladungen zur Begutachtung von Arbeiten annehmen, die für ihr eigenes Fachwissen und Fachgebiet relevant sind. Sie sollten die Überprüfung mit angemessenem Fachwissen abschließen. Ein zugewiesener Gutachter mit unzureichendem Fachwissen sollte sich verantwortlich fühlen und kann die Bewertung ablehnen, da davon ausgegangen wird, dass es sich beim Gutachter um einen Experten auf dem jeweiligen Gebiet handelt.
Die Kommentare der Gutachter sollten positive Aspekte der Arbeit anerkennen, negative Aspekte konstruktiv anerkennen und die erforderliche Verbesserung empfehlen. Ein Rezensent sollte sein Urteil so deutlich erläutern und begründen, dass Herausgeber und Autoren die Prämisse seiner Bemerkungen nachvollziehen können. Der Gutachter sollte sicherstellen, dass einer Beobachtung oder einem Argument, über das bereits berichtet wurde, ein relevantes Zitat beigefügt ist, und sollte den Herausgeber unverzüglich benachrichtigen, wenn ihm oder ihr eine doppelte Veröffentlichung bekannt wird. Ein Rezensent sollte keine bedrückende Sprache verwenden, wenn er Kommentare zu einem Artikel abgibt. Die Beurteilung jedes Artikels sollte vom beauftragten Rezensenten ohne Neigung und individuellem Enthusiasmus erfolgen.
Die eingereichte Bewertung sollte auf verantwortungsvolle, unparteiische und zeitnahe Weise erfolgen. Jeder Verdacht auf ethisches Fehlverhalten sollte im Rahmen einer gründlichen und ehrlichen Überprüfung der Arbeit gemeldet werden. Die Entscheidung des Gutachters sollte ausschließlich vom wissenschaftlichen Verdienst, der Relevanz für das Thema, dem Umfang der Zeitschrift und nicht von der finanziellen, rassischen, ethnischen Herkunft usw. der Autoren abhängen.
Soweit möglich sollte der Gutachter den Interessenkonflikt minimieren. In einer solchen Situation sollte der Gutachter den Herausgeber benachrichtigen und den Interessenkonflikt beschreiben. Rezensenten sollten moralisch verpflichtet sein, die Rezensionskommentare innerhalb der festgelegten Frist abzugeben und aktiv genug auf etwaige Fragen des Herausgebers zu reagieren. Bleiben Sie in guter Kommunikation mit dem Herausgeber und dem Herausgeber.