Redakteure des Journal of General Dentistry können sich nicht nur von technischen Gutachtern zu eingereichten Artikeln beraten lassen, sondern auch zu allen Aspekten einer Arbeit, die Anlass zur Sorge geben. Dazu können beispielsweise ethische Fragen oder Fragen des Daten- oder Materialzugriffs gehören. In sehr seltenen Fällen können sich Bedenken auch auf die Auswirkungen der Veröffentlichung eines Artikels auf die Gesellschaft beziehen, einschließlich Sicherheitsrisiken. In solchen Fällen wird in der Regel gleichzeitig mit dem technischen Peer-Review-Verfahren Rat eingeholt. Wie bei allen Veröffentlichungsentscheidungen liegt die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung in der Verantwortung des Herausgebers der betreffenden Zeitschrift.
Das International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) ist eine führende unabhängige Institution, die Leitlinien für die Berichterstattung über biomedizinische Forschung und gesundheitsbezogene Themen in medizinischen Fachzeitschriften bereitstellt.
Die von Biowaffen ausgehende Bedrohung erfordert eine ungewöhnliche Notwendigkeit, bei Veröffentlichungen das Verhältnis von Risiko und Nutzen abzuwägen. Redakteure sind nicht unbedingt ausreichend qualifiziert, um solche Urteile ohne fremde Hilfe zu fällen. Daher behalten wir uns das Recht vor, in Fällen, in denen unserer Meinung nach Bedenken bestehen könnten, Expertenrat einzuholen. Wir sind uns der weitverbreiteten Ansicht bewusst, dass Offenheit in der Wissenschaft dazu beiträgt, die Gesellschaft auf potenzielle Bedrohungen aufmerksam zu machen und sie abzuwehren, und wir gehen davon aus, dass die Risiken nur sehr selten (wenn überhaupt) so wahrgenommen werden, dass sie die Vorteile der Veröffentlichung eines Artikels überwiegen, der dies nicht tut wurden als geeignet für das Portfolio der Zeitschrift erachtet. Dennoch halten wir es für angemessen, solche Risiken zu berücksichtigen und bei Bedarf eine formelle Richtlinie für den Umgang mit ihnen festzulegen.
Autoren von Artikeln, in denen Wirkstoffe oder Technologien beschrieben werden, deren Missbrauch ein Risiko darstellen könnte, müssen den Abschnitt „Dual Use Research of Concern“ ausfüllen. Dies bietet nicht nur die Möglichkeit, potenzielle Gefahren hervorzuheben, sondern auch die getroffenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorteile der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse zu erläutern. Die Berichtszusammenfassung wird Herausgebern, Gutachtern und Fachberatern während der Manuskriptbewertung zur Verfügung gestellt und mit allen angenommenen Manuskripten veröffentlicht.
Wir haben eine redaktionelle Überwachungsgruppe eingerichtet, um die Prüfung von Artikeln mit Bedenken hinsichtlich der Biosicherheit zu überwachen. Zur Überwachungsgruppe gehören der Chefredakteur der Zeitschrift; Der Leiter der Redaktionspolitik ist für die Pflege eines Netzwerks von Beratern zu Fragen der Biosicherheit verantwortlich.
Pflichten der Redakteure
Der Chefredakteur oder/und Chefredakteur des Journal of Research in Medical and Dental Science ist für die Entscheidung verantwortlich, welche der bei der Zeitschrift eingereichten Artikel im aktuellen Band der Zeitschrift veröffentlicht werden sollen. Er kann sich an den Richtlinien des Redaktionsausschusses der Zeitschrift orientieren und sich an die dann geltenden rechtlichen Anforderungen bezüglich Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat halten.
Ein Redakteur bewertet Manuskripte jederzeit auf ihren intellektuellen Inhalt hin, ohne Rücksicht auf die Natur der Autoren oder der Gastinstitution, einschließlich Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, religiöser Überzeugung, ethnischer Herkunft, Staatsbürgerschaft oder politischer Philosophie der Autoren.
Der Herausgeber darf keine Informationen über ein eingereichtes Manuskript an andere Personen als den entsprechenden Autor, Gutachter, potenzielle Gutachter, andere redaktionelle Berater und ggf. den Herausgeber weitergeben.
Unveröffentlichte Materialien, die in einem eingereichten Manuskript offengelegt werden, dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors nicht für die eigene Forschung des Herausgebers verwendet werden.
Wenn Leser, Autoren oder Mitglieder der Redaktion auf echte Fehler in einem veröffentlichten Werk hinweisen, die das Werk nicht ungültig machen, wird so schnell wie möglich eine Korrektur (oder ein Erratum) veröffentlicht. Die Online-Version der Arbeit kann mit einem Korrekturdatum und einem Link zum gedruckten Erratum korrigiert werden. Sollte der Fehler dazu führen, dass das Werk oder wesentliche Teile davon ungültig werden, kann ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden. In diesem Fall wird die Widerrufsmitteilung mit Erläuterungen zum Widerrufsgrund schnellstmöglich veröffentlicht. Folglich wird die Nachricht über den Widerruf auf der Artikelseite und in der PDF-Version des zurückgezogenen Artikels angezeigt.
Wenn Leser, Gutachter oder andere ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Durchführung, Gültigkeit oder Berichterstattung wissenschaftlicher Arbeiten äußern, wird sich der Herausgeber zunächst mit den Autoren in Verbindung setzen und ihnen die Möglichkeit geben, auf die Bedenken zu reagieren. Wenn diese Antwort nicht zufriedenstellend ist, wird das Journal of Research in Medical and Dental Science dies auf institutioneller Ebene weiterleiten.
Das Journal of Research in Medical and Dental Science wird auf alle von Lesern, Rezensenten oder anderen Herausgebern geäußerten Vorwürfe oder Verdachtsmomente bezüglich Forschungs- oder Veröffentlichungsfehlverhaltens reagieren. Fälle möglicher Plagiate oder doppelter/redundanter Veröffentlichungen werden von der Zeitschrift beurteilt. In anderen Fällen kann das Journal of Research in Medical and Dental Science eine Untersuchung durch die Institution oder andere geeignete Stellen anfordern (nachdem zuvor eine Erklärung von den Autoren eingeholt wurde und diese Erklärung unbefriedigend ist).
Zurückgezogene Beiträge bleiben online erhalten und werden in allen Online-Versionen, einschließlich der PDF-Version, zum Nutzen zukünftiger Leser deutlich als Widerruf gekennzeichnet.
Pflichten der Gutachter
Peer-Review unterstützt den Herausgeber bei redaktionellen Entscheidungen und kann durch die redaktionelle Kommunikation mit dem Autor dem Autor auch bei der Verbesserung des Artikels helfen.
Jeder ausgewählte Gutachter, der sich für die Begutachtung der in einem Manuskript dargelegten Forschungsergebnisse nicht qualifiziert fühlt oder weiß, dass eine zeitnahe Begutachtung unmöglich sein wird, sollte den Herausgeber benachrichtigen und sich vom Begutachtungsprozess entschuldigen.
Zur Begutachtung eingesandte Manuskripte sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen anderen nur mit Genehmigung des Herausgebers gezeigt oder mit ihnen besprochen werden.
Bewertungen sollten objektiv durchgeführt werden. Persönliche Kritik am Autor ist unangemessen. Schiedsrichter sollten ihre Ansichten mit unterstützenden Argumenten klar zum Ausdruck bringen.
Gutachter sollten relevante veröffentlichte Arbeiten identifizieren, die von den Autoren nicht zitiert wurden. Jeder Aussage, dass eine Beobachtung, Ableitung oder ein Argument bereits zuvor berichtet wurde, sollte das entsprechende Zitat beigefügt werden. Ein Gutachter sollte den Herausgeber auch auf wesentliche Ähnlichkeiten oder Überschneidungen zwischen dem betrachteten Manuskript und anderen veröffentlichten Arbeiten aufmerksam machen, von denen er persönliche Kenntnis hat.
Durch Peer-Review erlangte vertrauliche Informationen oder Ideen müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden. Gutachter sollten keine Manuskripte in Betracht ziehen, bei denen sie Interessenkonflikte haben, die sich aus Wettbewerbs-, Kooperations- oder anderen Beziehungen oder Verbindungen zu einem der Autoren, Unternehmen oder Institutionen ergeben, die mit den Arbeiten in Verbindung stehen.
Der Herausgeber wird das Fehlverhalten der Gutachter ernst nehmen und jedem Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit, der Nichterklärung von Interessenkonflikten (finanzieller oder nicht finanzieller Art), der unangemessenen Verwendung vertraulichen Materials oder der Verzögerung der Peer-Review zur Erzielung eines Wettbewerbsvorteils nachgehen. Vorwürfe schwerwiegenden Fehlverhaltens von Gutachtern, wie z. B. Plagiate, werden auf institutioneller Ebene weitergeleitet.
Pflichten der Autoren
Autoren von Berichten über Originalforschungen sollten einen genauen Bericht über die durchgeführte Arbeit sowie eine objektive Diskussion ihrer Bedeutung vorlegen. Die zugrunde liegenden Daten sollten im Papier genau dargestellt werden. Eine Arbeit sollte ausreichend Details und Referenzen enthalten, um es anderen zu ermöglichen, die Arbeit zu reproduzieren. Betrügerische oder wissentlich unrichtige Aussagen stellen unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel.
Autoren sollten sicherstellen, dass die eingereichte Arbeit ein Original ist und nicht an anderer Stelle in irgendeiner Sprache veröffentlicht wurde, und wenn die Autoren die Arbeit und/oder Worte anderer verwendet haben, dass diese angemessen zitiert oder zitiert wurden.
Die geltenden Urheberrechtsgesetze und -konventionen sollten befolgt werden. Urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Tabellen, Abbildungen oder ausführliche Zitate) darf nur mit entsprechender Genehmigung und Quellenangabe vervielfältigt werden.
Im Allgemeinen sollte ein Autor Manuskripte, die im Wesentlichen dieselbe Forschung beschreiben, nicht in mehr als einer Zeitschrift oder Primärpublikation veröffentlichen. Das gleichzeitige Einreichen desselben Manuskripts bei mehr als einer Zeitschrift stellt unethisches Veröffentlichungsverhalten dar und ist inakzeptabel.
Die Arbeit anderer muss stets angemessen gewürdigt werden. Autoren sollten Veröffentlichungen zitieren, die Einfluss auf die Art der berichteten Arbeit hatten.
Die Autorenschaft sollte auf diejenigen beschränkt sein, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung oder Interpretation der berichteten Studie geleistet haben. Alle, die wesentliche Beiträge geleistet haben, sollten als Co-Autoren aufgeführt werden.
Wenn ein Autor einen erheblichen Fehler oder eine Ungenauigkeit in seinem eigenen veröffentlichten Werk feststellt, ist es die Pflicht des Autors, den Herausgeber oder Herausgeber der Zeitschrift unverzüglich zu benachrichtigen und mit dem Herausgeber zusammenzuarbeiten, um den Artikel zurückzuziehen oder zu korrigieren.