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Zeitschrift für klinische Pflege und Praxis

Erklärung zu Veröffentlichungsethik und Kunstfehlern

Ethische Genehmigung und Zustimmung

Redakteure des Journal of Clinical Nursing and Practice  können sich nicht nur von technischen Gutachtern zu eingereichten Artikeln beraten lassen, sondern auch zu allen Aspekten einer Arbeit, die Anlass zur Sorge geben. Dazu können beispielsweise ethische Fragen oder Fragen des Daten- oder Materialzugriffs gehören. In sehr seltenen Fällen können sich Bedenken auch auf die Auswirkungen der Veröffentlichung eines Artikels auf die Gesellschaft beziehen, einschließlich Sicherheitsrisiken. In solchen Fällen wird in der Regel gleichzeitig mit dem technischen Peer-Review-Verfahren Rat eingeholt. Wie bei allen Veröffentlichungsentscheidungen liegt die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung in der Verantwortung des Herausgebers der betreffenden Zeitschrift.
The International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) is a leading independent institution providing guidance for the report of biomedical research and health related topics in medical journals.

The threat posed by bioweapons raises the unusual need to assess the balance of risk and benefit in publication. Editors are not necessarily well qualified to make such judgements unassisted, and so we reserve the right to take expert advice in cases where we believe that concerns may arise. We recognize the widespread view that openness in science helps to alert society to potential threats and to defend against them, and we anticipate that only very rarely (if at all) will the risks be perceived as outweighing the benefits of publishing a paper that has otherwise been deemed appropriate for the Portfolio of journal. Nevertheless, we think it appropriate to consider such risks and to have a formal policy for dealing with them if need arises.

Authors of any paper describing agents or technologies whose misuse may pose a risk must complete the dual use research of concern section. This provides an opportunity not only to highlight potential hazards, but also to explain the precautions that have been taken and the benefits of publishing the research. The Reporting Summary is made available to editors, reviewers and expert advisors during manuscript assessment, and is published with all accepted manuscripts.

We have established an editorial monitoring group to oversee the consideration of papers with biosecurity concerns. The monitoring group includes the Editor-in-Chief of the journal; the Head of Editorial Policy is responsible for maintaining a network of advisors on biosecurity issues.

Duties of Editors

The Executive Editor or/and Editor-in-Chief of Journal of Research in Medical and Dental Science, is responsible for deciding which of the articles submitted to the journal should be published in current volume of the journal. He may be guided by the policies of the journal’s editorial board and constrained by such legal requirements as shall then be in force regarding libel, copyright infringement and plagiarism.

An editor at any time evaluate manuscripts for their intellectual content without regard to the nature of the authors or the host institution including race, gender, sexual orientation, religious belief, ethnic origin, citizenship, or political philosophy of the authors.

The editor must not disclose any information about a submitted manuscript to anyone other than the corresponding author, reviewers, potential reviewers, other editorial advisers, and the publisher, as appropriate.

Unpublished materials disclosed in a submitted manuscript must not be used in an editor’s own research without the express written consent of the author.

When genuine errors in published work are pointed out by readers, authors, or members of editorial board, which do not render the work invalid, a correction (or erratum) will be published as soon as possible. The online version of the paper may be corrected with a date of correction and a link to the printed erratum. If the error renders the work or substantial parts of it invalid, the process of retraction can be initiated. In such case, the retraction communication with explanations as to the reason for retraction will be published as soon as possible. Consequently, the message about retraction will be indicated on article page and in pdf version of retracted article.

If serious concerns are raised by readers, reviewers, or others, about the conduct, validity, or reporting of academic work, editor will initially contact the authors and allow them to respond to the concerns. If that response is unsatisfactory, Journal of Research in Medical and Dental Science will take this to the institutional level.

Journal of Research in Medical and Dental Science will respond to all allegations or suspicions of research or publication misconduct raised by readers, reviewers, or other editors. Cases of possible plagiarism or duplicate/redundant publication will be assessed by the journal. In other cases, Journal of Research in Medical and Dental Science may request an investigation by the institution or other appropriate bodies (after seeking an explanation from the authors first and if that explanation is unsatisfactory).

Zurückgezogene Beiträge bleiben online erhalten und werden in allen Online-Versionen, einschließlich der PDF-Version, zum Nutzen zukünftiger Leser deutlich als Widerruf gekennzeichnet.

Pflichten der Gutachter

Peer-Review unterstützt den Herausgeber bei redaktionellen Entscheidungen und kann durch die redaktionelle Kommunikation mit dem Autor dem Autor auch bei der Verbesserung des Artikels helfen.

Jeder ausgewählte Gutachter, der sich für die Begutachtung der in einem Manuskript dargelegten Forschungsergebnisse nicht qualifiziert fühlt oder weiß, dass eine zeitnahe Begutachtung unmöglich sein wird, sollte den Herausgeber benachrichtigen und sich vom Begutachtungsprozess entschuldigen.

Zur Begutachtung eingesandte Manuskripte sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen anderen nur mit Genehmigung des Herausgebers gezeigt oder mit ihnen besprochen werden.

Bewertungen sollten objektiv durchgeführt werden. Persönliche Kritik am Autor ist unangemessen. Schiedsrichter sollten ihre Ansichten mit unterstützenden Argumenten klar zum Ausdruck bringen.

Gutachter sollten relevante veröffentlichte Arbeiten identifizieren, die von den Autoren nicht zitiert wurden. Jeder Aussage, dass eine Beobachtung, Ableitung oder ein Argument bereits zuvor gemeldet wurde, sollte das entsprechende Zitat beigefügt werden. Ein Gutachter sollte den Herausgeber auch auf wesentliche Ähnlichkeiten oder Überschneidungen zwischen dem betrachteten Manuskript und anderen veröffentlichten Arbeiten aufmerksam machen, von denen er persönliche Kenntnis hat.

Durch Peer-Review erlangte vertrauliche Informationen oder Ideen müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden. Gutachter sollten keine Manuskripte in Betracht ziehen, bei denen sie Interessenkonflikte haben, die sich aus Wettbewerbs-, Kooperations- oder anderen Beziehungen oder Verbindungen zu einem der Autoren, Unternehmen oder Institutionen ergeben, die mit den Arbeiten in Verbindung stehen.

Der Herausgeber wird das Fehlverhalten der Gutachter ernst nehmen und jedem Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit, der Nichterklärung von Interessenkonflikten (finanzieller oder nicht finanzieller Art), der unangemessenen Verwendung vertraulichen Materials oder der Verzögerung der Peer-Review zur Erzielung eines Wettbewerbsvorteils nachgehen. Vorwürfe schwerwiegenden Fehlverhaltens von Gutachtern, wie z. B. Plagiate, werden auf institutioneller Ebene weitergeleitet.

Pflichten der Autoren

Autoren von Berichten über Originalforschungen sollten eine genaue Darstellung der durchgeführten Arbeit sowie eine objektive Diskussion ihrer Bedeutung vorlegen. Die zugrunde liegenden Daten sollten im Papier genau dargestellt werden. Eine Arbeit sollte ausreichend Details und Referenzen enthalten, um es anderen zu ermöglichen, die Arbeit zu reproduzieren. Betrügerische oder wissentlich unrichtige Angaben stellen unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel.

Autoren sollten sicherstellen, dass die eingereichte Arbeit ein Original ist und nicht an anderer Stelle in irgendeiner Sprache veröffentlicht wurde, und wenn die Autoren die Arbeit und/oder Worte anderer verwendet haben, dass diese angemessen zitiert oder zitiert wurden.

Die geltenden Urheberrechtsgesetze und -konventionen sollten befolgt werden. Urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Tabellen, Abbildungen oder ausführliche Zitate) darf nur mit entsprechender Genehmigung und Quellenangabe vervielfältigt werden.

Ein Autor sollte im Allgemeinen Manuskripte, die im Wesentlichen die gleiche Forschung beschreiben, nicht in mehr als einer Zeitschrift oder Primärpublikation veröffentlichen. Das gleichzeitige Einreichen desselben Manuskripts bei mehr als einer Zeitschrift stellt unethisches Veröffentlichungsverhalten dar und ist inakzeptabel.

Die Arbeit anderer muss stets angemessen gewürdigt werden. Autoren sollten Veröffentlichungen zitieren, die Einfluss auf die Art der berichteten Arbeit hatten.

Die Autorenschaft sollte auf diejenigen beschränkt sein, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung oder Interpretation der berichteten Studie geleistet haben. Alle, die wesentliche Beiträge geleistet haben, sollten als Co-Autoren aufgeführt werden.

Wenn ein Autor einen erheblichen Fehler oder eine Ungenauigkeit in seinem eigenen veröffentlichten Werk feststellt, ist es die Pflicht des Autors, den Herausgeber oder Herausgeber der Zeitschrift unverzüglich zu benachrichtigen und mit dem Herausgeber zusammenzuarbeiten, um den Artikel zurückzuziehen oder zu korrigieren.